Auszug aus den Vereinsstatuten

Art. 2 Eintritt

Der Verein besteht aus Aktiv-, Ehren- und Passivmitgliedern.
a) Aktivmitglied können alle Bernerinnen und Berner werden, welche in Arbon und Umgebung ansässig sind, oder Schweizerinnen und Schweizer, die mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Kanton Bern gelebt haben und das 16. Altersjahr erreicht haben.
Sofern erwünscht können Ehepartner (Nichtberner) auch als Aktivmitglieder aufgenommen werden.
Über Aufnahme oder Abweisung eines Angemeldeten entscheidet die Vereinsversammlung.
Dem Aufgenommenen werden die Vereinsstatuten zugestellt.
b) Aktivmitglieder, die sich durch die Förderung und Hebung des Vereins verdient machten, sowie solche, die ununterbrochen 25 Jahre als Aktive demselben angehörten und ihre Pflichten erfüllt haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
c) Freunde und Gönner des Vereins können als Passivmitglieder aufgenommen werden. Sie haben an den Versammlungen aber nur beratende Stimme. Engagierte Passivmitglieder können auch als Aktivmitglieder mit allen Rechten und Pflichten aufgenommen werden.
d) Mitglieder, die nach Jahren wieder in den Verein eintreten, werden frühere Jahre angerechnet.
 

Art. 3 Austritt

a) Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, der dem Vorstand schriftlich angezeigt werden muss.
b) Mit dem Austritt oder Ausschluss erlöschen alle Ansprüche auf das Vereinsvermögen.
c) Austretende sind für noch schuldige Beiträge haftbar.

 

Art. 4 Ausschluss

Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden,
a) wenn Vereinsbeiträge nicht bezahlt werden
b) wenn er/sie den Vereinsinteressen zuwider handelt. Ebenso Mitglieder, welche sich in- oder ausserhalb des Vereins ungebührliches Betragen zu Schulden kommen lassen.
Auf diese Weise Ausgeschlossene können nicht wieder in den Verein aufgenommen werden.